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§ 56. Die Adverbialbestimmung des Urhebers.

Eine besondere Art von Adverbialbestimmung ist die Adverbialbestimmung des Urhebers. Sie bezeichnet den Urheber der Handlung, die tätige Person beim Passiv und wird durch ein Substantiv (bzw. Pronomen) mit den Präpositionen von oder durch ausgedrückt.

Als Christian Nadler nach einer Schuhablieferung von der Landstraße auf den Feldweg abbog, wurde er von dem Trupp Arbeiter überholt... (A. Seghers)

Diesmal ward Diederich durch Emmi gerettet... (H. Mann)

Anmerkung. In vielen Grammatiken werden die obenerwähnten präpositionalen Wortgruppen als präpositionales Objekt aufgefaßt.

§ 57. Die Absonderung.

Unter der Absonderung versteht man das Hervorheben eines Nebengliedes, das dabei seine grammatische Abhängigkeit vom Beziehungswort zum Teil einbüßt und an Selbständigkeit gewinnt. Ein Satz mit abgesonderten Satzgliedern wird durch einen anderen Satzton gekennzeichnet als ein einfacher erweiterter Satz; dieser Satzton kommt dem eines Satzgefüges nahe. Auch wird das abgesonderte Satzglied durch eine verstärkte Betonung hervorgehoben und durch längere Pausen von den übrigen Satzgliedern abgetrennt. Abgesondert werden nur die Nebenglieder. Am häufigsten werden Satzglieder abgesondert, die ihrerseits durch nähere Bestimmungen erweitert sind; das sind vor allem Infinitiv und Partizipialgruppen, die innerhalb des Satzes stets eine gewisse Selbständigkeit beibehalten und ihrem Bau nach viel Ähnlichkeit mit einem Satz aufweisen. Auch Nebenglieder ohne nähere Bestimmungen können abgesondert werden. Besonders häufig kommen abgesonderte Attribute und Adverbialbestimmungen vor, seltener Objekte.

§ 58. Das abgesonderte Attribut.

Das abgesonderte Attribut ist immer nachgestellt und wird ausgedrückt:

1. durch ein und mehrere Adjektive bzw. Partizipien, die ihre grammatische Abhängigkeit, die Kongruenz, meist einbüßen und in der Kurzform auftreten;

Mein Werk, gut oder schlecht, würde seinen historischen Platz in dieser Reihe und Überlieferung einnehmen... (Th. Mann)

Der Quangel ist so ein richtiger alter Arbeiter, ausgemergelt, ausgepumpt, der hat keinen eigenen Gedanken mehr im Kopf. (H. Fallada)

Bezeichnet das attributive Adjektiv die Zugehörigkeit zu einer Gattung, Sorte usw., so tritt das abgesonderte Attribut in der flektierbaren Form auf.

Der Vater kannte alle Pilzarten, eßbare und giftige. (J. R. Becher)

2. durch Partizipialgruppen und durch Adjektive mit näheren Bestimmungen;

Dort stand auf einer Staffelei das Bild der Mutter, umrahmt von einem grünen Vorhang. (J. R. Becher)

Hanno, bleich vor Erregung, hatte bei Tische fast nichts essen können... (Th. Mann)

Und die Sterne, groß wie Sonnen, | Schaun herab mit Sehnsuchtglut... (H. Heine)

Hans..., aus bester Familie stammend, wurde durch „eine erstklassige Erziehung“ dazu angehalten, sein Glück zu machen. (J. R. Becher)

3. durch Infinitivgruppen. Solche Attribute können nur abgesondert gebraucht werden;

4. durch präpositionale Wendungen, meist Wortgruppen. Oft wird solch ein Attribut dem Beziehungswort nicht unmittelbar nachgestellt.

Das ist meine Mutter, die Frau Jägerin!“ führte Mops mir seine Mutter entgegen, die noch ganz einem Mädchen glich, mit blonden, lang herunterhängenden Zöpfen. (J. R. Becher)

Alle Augengläser aber, im Parkett wie auf den Rängen, richteten sich auf Loge dreizehn, gleich rechts neben der Bühne... (Th. Mann)

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