Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Соц. работа сборник.doc
Скачиваний:
11
Добавлен:
12.11.2019
Размер:
204.29 Кб
Скачать

1.2. Die Sozialpädagogik als Theorie und Praxis der Kinder-und Jugendhilfe

Die Sozialpädagogik als „Erziehungsraum" neben Familie, Schule und Berufsausbildung wird oft als Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet und will junge Menschen ergänzend zur Familie, Schule und Ausbildung in ihrer Entwicklung fördern4 und durch Beratung und Unterstützung sozialen Benachteiligungen und Entwicklungskrisen entgegenwirken. Ist das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht gewährleistet5, ist Hilfe zur Erziehung zu leisten und an gerichtlichen Verfahren6 mitzuwirken.

In der Kinder- und Jugendhilfe haben drei Grundprinzipien Vorrang7:

- Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern. Die Eltern sind in ihrem erzieherischen Handeln eigenständig8, sie können sich dagegen wehren, dass der Staat ihnen Vorschriften macht, andererseits müssen sie für eine Erziehung ihrer Kinder sorgen.

- Vielfalt der Angebotsstruktur. Eltern, Kinder und Jugendliche erhalten vielfältige Eziehungsangebote von Trägern1 mit unterschiedlichen Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Es ist nicht der Staat, der vorschreibt, welche Erziehung die richtige ist, sondern die Eltern und ihre Kinder können entsprechend ihren Bedürfnissen und Wertorientierungen frei wählen.

- Subsidiaritäts2prinzip. Die staatliche Kinder- und Jugendhilfe sieht von eigenen Maßnahmen ab, wenn geeignete Einrichtungen und Dienste von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt oder rechtzeitig geschaffen werden. Der Staat kann und muss sich also solange zurückhalten, wie Menschen in selbst organisierter Form auf regionaler Ebene in der Lage sind, durch eigene Organisationen, Verbände und Zusammenschlüsse nötige Hilfsangebote abzudecken.

Die Kinder- und Jugendhilfe kennt mehrere Teilbereiche, welche die Erziehung in der Familie unterstützen, ergänzen oder gegebenenfalls ersetzen:

- die Kinder- und Jugendarbeit, die den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Angebote3 zur Verfügung stellt, um deren Entwicklung durch freiwillige Erziehungs-, Bildungs- und Freizeitangebote außerhalb von Familie, Schule und Beruf zu fördern. Sie geschieht durch öffentliche und freie Träger wie zum Beispiel Jugend- und Wohlfahrtsverbände4 sowie der Kirchen.

- die Jugendsozialarbeit, die jungen Menschen Hilfen anbietet5, durch die ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung6 in die Arbeitswelt sowie ihre soziale Integration gefördert werden.

- der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, der Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen7 bewahren soll.

- die Förderung der Erziehung in der Familie, die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützen und damit die Erziehungssituation von zu Erziehenden verbessern will. Hierzu gehören insbesondere die Unterstützung der Erziehung in der Familie durch geeignete Angebote und die Hilfe für Familien in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel für alleinerziehende Elternteile1.

- die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die der gesellschaftlichen Entwicklung der zunehmenden Bedeutung von Tageseinrichtungen2 wie Kinderkrippen, Kindergarten und Kinderhorte für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt. Das Leistungsangebot an Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes soll sich sowohl an den Bedürfnissen des Kindes als auch deren Familien orientieren.

  • die Hilfe zur Erziehung, die gewährleistet, dass Personensorgeberechtigte3 Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung haben, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist". Erziehungshilfen können zum Beispiel Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sein.

Sozialpädagogik als Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe umfasst Erziehungs- und Bildungshilfen zur sozialen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen, die staatlich oder von gesellschaftlichen und kirchlichen Gruppen subsidiär geleistet werden. Die Entwicklung heranwachsender Menschen soll durch sie gefördert und die Erziehung in der Familie unterstützt werden.