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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.

richtig falsch es steht im Text nicht.

2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.

richtig falsch es steht im Text nicht.

3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.

richtig falsch es steht im Text nicht.

4. Die Präferenzerteilung ist vom Warenursprung abhängig.

richtig falsch es steht im Text nicht.

5. Wenn die Ware aus Teilen aus verschiedenen Ländern hergestellt ist, dann hat sie keinen Ursprung.

richtig falsch es steht im Text nicht.

6. Das Merkmal ausreichender Verarbeitung ist der Positionswechsel.

richtig falsch es steht im Text nicht.

7. Der Warenursprung muss durch Ursprungsnachweise bestätigt werden. Davon gibt es nur 2, Formblatt A - für Entwicklungsländer und Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

richtig falsch es steht im Text nicht.

8. Unter tariflicher Freiheit versteht man den Null-Zollsatz.

richtig falsch es steht im Text nicht.

9. Tarifliche Zollfreiheit verfolgt humanitäre Ziele.

richtig falsch es steht im Text nicht.

10. Außertarifliche Befreiung hat einen wirtschaftlichen Charakter.

richtig falsch es steht im Text nicht.

11.Vom Zoll befreit sind zum Beispiel Reisemitbringsel, Geschenke, Übersiedlungsgut.

richtig falsch es steht im Text nicht.

12. Die Zollbefreiung wird wert- oder mengenmäßig begrenzt.

richtig falsch es steht im Text nicht.

13. Eine Wertgrenze beträgt 175 Euro pro Person und Reise.

richtig falsch es steht im Text nicht.

14. Wenn die Freimengen überschritten sind, wird die Ware beschlagnahmt.

richtig falsch es steht im Text nicht.

Aufgabe 14. Lesen Sie den Text noch einmal. Verbinden Sie die Ziffern 1 - 14 mit den Buchstaben a) -n) in Form logischer Sätze.

1. Mit der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr ...

a) … von Präferenzabkommen mit entsprechenden Staaten oder Staatengruppen erteilt.

2. Dieser Zollschuldbetrag wird von der Zollstelle ...

b) ... aus den humanitären oder kulturellen Erwägungen.

3. Es gibt aber viele Fälle, wo ...

c) … sie in den Abkommenstaaten hergestellt ist.

4. Man kann alle diese Möglichkeiten ...

d) … zu Präferenzzollsätzen abgefertigt werden.

5. Die Präferenzen werden aufgrund ...

e) … immer wirtschaftliche Ziele.

6. Demzufolge bekommt die Ware Präferenz, wenn ...

f) … ermittelt und erhoben.

7. Ein Merkmal der ausreichenden Verarbeitung ist …

g) ... entstehen wie gewöhnlich die Einfuhrabgabenschulden.

8. Ist der Ursprung ermittelt, …

h) ... in unbeschränktem Ausmaß einfuhrabgabenfrei sein.

9. Nur mit der Vorlage des Ursprungsnachweises können die Waren …

i) ... in drei Gruppen unterteilen: Präferenzen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.

10. Unter der tariflichen Zollfreiheit versteht man solche Fälle, ...

j) … wert- und/oder mengenmäßig begrenzt.

11. Tarifliche Zollfreiheit verfolgt ...

k) … so dann stellt man den Ursprungsnachweis aus.

12. Außertarifliche Zollbefreiungen gewährt man …

l) ... in denen im Tarif ein Zollsatz «frei» vorgesehen ist.

13. Diese Waren können aber nicht ...

m) …Zölle gar nicht oder nur begrenzt erhoben werden.

14. Daher wird die Zollbefreiung ...

n) … der Positionswechsel.

Aufgabe 15. Wählen Sie die richtige Antwort.

1. Was versteht man unter dem Begriff «Vorzugsbehandlung»?

a) die Überlassung der Ware an den Empfänger ohne Zollanmeldung;

b) die Erteilung von Zollbegünstigung;

c) die Vorlage einer nicht vollständigen Anmeldung.

2. Wodurch unterscheiden sich die Präferenzen von anderen Zollbegünstigungen?

a) Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit entsprechenden Staaten erteilt.

b) Präferenzen werden aus humanitären und kulturellen Gründen gewährt.

c) Präferenzen werden nur für Rohstoffe aus allen Staaten erteilt.

3. Wie ermittelt man das Ursprungsland der Ware?

a) nach dem Land der Ausfuhr;

b) nach dem Land, wo die Ware zum letzten Mal verarbeitet wurde;

c) anhand bestimmter Regeln, die im Kodex vorgesehen sind.

4. Für welche Staaten gilt WVB EUR 1?

a) für die Entwicklungsländer;

b) für die Mittelmeerstaaten;

c) für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

5. Für welche Staaten gilt das Formblatt A?

a) für die Mittelmeerstaaten;

b) für die Entwicklungsländer;

c) für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

6. Aus welchen Gründen sind im Zolltarif für einige Waren die Zollsätze «frei» vorgesehen (tarifliche Zollfreiheit)?

a) aus humanitären und kulturellen Erwägungen;

b) aus wirtschaftlichen Gründen;

c) anhand bestimmter Abkommen.

7. Ausgehend von welchen Zollbegünstigungstatbeständen sind pädagogische und wissenschaftliche Güter abgabenfrei?

a) anhand der Präferenzen;

b) anhand der tariflichen Zollfreiheit;

c) anhand der außentariflichen Zollbefreiungen.

8. Warum werden die Meereserzeugnisse nicht verzollt?

a) Weil diese Waren tarifliche Zollfreiheit genießen.

b) Weil diese Waren Präferenzen genießen.

c) Weil diese Waren Zollbefreiungen genießen.

9. Welche Grenzen bestehen für Zollbefreiung von Reisemitbringseln?

a) Wertgrenzen und Mengengrenzen;

b) Wert- oder Mengengrenzen;

c) Wert- und/oder Mengengrenzen.

Aufgabe 16. Wie lautet die Frage?

1. - …?

- Zunächst wird die Ware zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet. Dann wird der Zollschuldbetrag ermittelt und erhoben. Schließlich wird die Ware an den Empfänger überlassen.

2. - …?

- Nein, nicht immer. Es gibt viele Fälle, wo Zölle entweder gar nicht, oder nur begrenzt erhoben werden.

3. - …?

- Sie heißen Zollermäßigungen (Zollbegünstigungen), genauer gesagt: Präferenzen, Zollfreiheit und Zollbefreiungen.

4. - …?

- Tarifliche Zollfreiheit wird zur Förderung der Wirtschaft gewährt, und die außertariflichen Zollbefreiungen werden aus kulturellen und humanitären Gründen erteilt.

5. - …?

- Die zu pädagogischen Zwecken eingeführten Computer werden von Einfuhrabgaben befreit, wenn Sie das Bestätigungsschreiben vom Ministerium für Hoch- oder Mittelschulbildung den Zollbehörden vorlegen.

6. - ...?

- Im Prinzip, ja. Es gibt aber, was Geschenke anbetrifft, bestimmte Ausnahmen. Z. B. Wenn die geschenkte Ware dem Ein- oder Ausfuhrverbot unterliegt und andere noch.

7. - …?

- Natürlich nicht. Zum Beispiel für Reisemitbringsel bestehen Freimengen, die nicht überschritten werden müssen.

8. - …?

- Aber nein! Wenn Sie die Ware behalten möchten, sollen Sie einfach die Einfuhrabgaben bezahlen.

9. - ...?

- Doch. Für einige Waren, z. B. Tabak und Alkohol, gibt es noch altersmäßige Begrenzungen.

Aufgabe 17. Setzen Sie die fehlenden Wörter sinngemäß ein.