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31

1972 22. Januar In Brüssel werden die Beitrittsverträge zwischen den Europäischen

Gemeinschaften

und Dänemark, Irland, Norwegen sowie dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. 24. April Die sechs EWG-Mitgliedstaaten beschließen, das System der „Währungsschlange“ einzuführen: Die maximalen Schwankungsbreiten der Wechselkurse der Mitgliedstaaten dürfen nicht mehr als 2,25% betragen.

1973 1. Januar Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemein schaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun erhöht. Norwegen tritt aufgrund eines negativen Referendums nicht bei.

1975 28. Februar In Lome wird ein Übereinkommen (Lome 1) zwischen der EWG und 46 Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) unterzeichnet.

22. Juli Der Vertrag über die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen

Parlaments und die Gründung des Europäischen Gerichtshofes wird unterzeichnet. Er

tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.

 

1978 6./7. Juli Auf dem Gipfeltreffen in Bremen regen Frankreich

und die

Bundesrepublik

 

Deutschland eine Neubelebungder Zusammenarbeit im Währungsbereich durch

die Schaffung eines Europäischen Währungssystems (EWS) an, das an die Stelle der „Währungsschlange" treten soll. Das EWS tritt am 13. März 1979 in Kraft.

1979 28. Mai Griechenland und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnen den Vertrag über den Beitritt Griechenlands.

7. und 10. Juni Zum ersten Mal wählen die Bürger der Mitgliedstaaten die 410 Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt.

1981 1. Januar Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat den Europäischen Gemeinschaften bei.

1985 12. Juni Die Europäischen Gemeinschaften unterzeichnen Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal.

2.-4. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rates von Luxemburg beschließen die Staatsund Regierungschefs der zehn Mitgliedstaaten die

‚Einheitliche Europäische Akte’, durch die die Römischen Verträge geändert werden und der Europäische Einigungsprozess eine neue Dynamik erhalten soll. Hierdurch wird der Weg für die Schaffung des Binnenmarkts bis 1993 geebnet.

1986 1. Januar Spanien und Portugal treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12 erhöht.

17. und 28. Februar

32

Die Einheitliche Europäische Akte wird in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet. Sie tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

1989 15. und 18. Juni Dritte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

9. November Fall der Berliner Mauer.

1989 9. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rates in Straßburg wird die

Einberufung einer Regierungskonferenz zur Wirtschaftsund Währungsunion (WWU) und zur politischen Union beschlossen.

1990 19. Juni Das Übereinkommen von Schengen zur Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften wird unterzeichnet.

3. Oktober Deutschland wird wiedervereinigt.

14. Dezember Beginn der Regierungskonferenzen zur WWU und zur politischen Union in Rom.

V.Kommentieren Sie folgende Schemata:

1.Europäische Union: Binnenhandel;

2.Import und Export der EU

Wie hat sich die Situation heutzutage verändert? Suchen Sie die aktuellen

Informationen dazu.

Anteil des Handels mit den Partnerländern am gesamten Außenhandel 1995 in %

 

Portugal 76%

Belgien/

Niederlande

Luxem-burg

72%

74%

 

Österreich 70%

Irland 69%

Dänemark 69%

 

Spanien 68%

 

Europäische

 

 

Union

 

Griechen-

 

Frankreich 64%

land 65%

 

 

Schweden 63%

 

Finnland 61%

Italien 59%

 

Deutsch-land

 

Großbritan-nien

58%

 

 

 

57%

 

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Ausfuhren aus der EU (in Mrd. Dollar)

Einfuhren in die EU (in Mrd. Dollar)

180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

140

130Asien;

124,3Nordamerika;

81,9

Staaten;-GUSEuropa,

-Ostund-Mittel

39,5

Südamerika;Mittelund

38,9Afrika;

174,5;Asien

130,6Nordamerika;

76,7

Staaten;-GUSEuropa,

-Ostund-Mittel

32,8Südamerika;

und-Mittel

120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

80

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

60

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VI. Lesen Sie die Ergebnisse der Umfrage, bereiten Sie den Bericht vor: Wie die Deutschen Europa und den Euro sehen

Frage 1: Vor dreieinhalb Jahren wurde das Euro-Bargeld eingeführt. Rechnen

Sie bei größeren Anschaffungen noch in D-Mark um?

15% gar nicht mehr

25% nur noch

60% rechne

 

selten

meistens noch um

 

Frage 2: Nach der Einführung des Euro wurde häufig der Verdacht geäußert, dass dies zu Preiserhöhungen genutzt wurde. Wie ist Ihr Eindruck?

34

8% vorüber gehende

Preissteigerungen

15% gar nicht mehr

2% gar keine Preisteigerungen

Frage 3: Hätten Sie lieber wieder die D-Mark zurück?

44% nein

56% ja

Frage 4: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich in der vergangenen

Zeit eher zum Schlechten entwickelt. Glauben Sie, dass die Einführung des Euro mitverantwortlich ist für die wirtschaftliche Lage?

35

48% ja,

52% nein, nicht mitverantwortlich mitverantwortlich

Frage 5: Die Einheit Europas wurde in den vergangenen Jahren durch die Einführung des Euro, die EU-Osterweiterung und die Planung einer gemeinsamen Verfassung weiter vorangebracht. Wie sollte der Prozess der europäischen Einigung künftig verlaufen?

18% rückgänging

machen

30% rasch fortsetzen

4% weiß nicht

48% Pause einlegen

(Quelle: Forsa, 1001 Befragte, am 26. und 27. Mai 2005).

VII. Sehen Sie sich das Bild an. Was ist auf diesem Bild dargestellt? Was kritisiert der Künstler? Fertigen Sie mit den folgenden Stichwörtern einen kurzen Bericht über GATT.

GATT – General Agreement on Tarifs and Trade bzw. Allgemeines Zollund Handelsabkommen

Gründung 1947

Sitz Genf

Mitglieder z. Zt. 108 Staaten

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Status Sonderorganisation der UNO

Ziel Abbau von Handelshemmnissen (Protektionismus), Beilegung von

Handelskonflikten, Förderung von Welthandel und Weltwirtschaft Themen 1963-1979 “Kennedy-Runde”: Senkung der Zölle bis 1972 um 35%;

Antidumping-Kodex

1973-1979 „Tokio-Runde“: Senkung der Zölle bis 1983 um 32-40%; Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse

1986-1993 “Uruguay-Runde”: Weiterer Abbau von Zöllen und

Handelshemmnissen; Liberalisierung des Agrarhandels; Dienstleistungen.

Freier Warenverkehr auf dem GATT-Markt

Was meinen Sie, bedarf die EU einer Erweiterung?

Welche Vorteile bringt die Erweiterung für die EU? Für die Beitrittsländer? Welche Nachteile könnte die Erweiterung mitbringen?

Welche Bedingungen sollen die Beitrittsländer erfüllen?

Ist Russland Mitglied der EU?

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Hat Russland eine Chance, Mitglied der EU zu werden? Und Weissrussland? Ukraine? Moldavien? Warum? Lesen Sie folgende Texte und suchen Sie ergänzende Informationen.

Text 6. Die Erweiterung der Europäischen Union

Am 13. Dezember 2002 hat der Europäische Rat in Kopenhagen die

Beitrittsverhandlungen mit zehn Beitrittsländern - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern abgeschlossen. Die

Beitrittsverträge wurden am 16. April 2003 in Athen unterzeichnet. Daran schloß sich ein Ratifikationsprozess in allen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern an, und die

Beitrittsländer haben Referenden über den Beitritt abgehalten. Zum 1. Mai 2004 erfolgte der Beitritt.

Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen markiert einen historischen Einschnitt: die endgültige Überwindung der seit dem Zweiten Weltkrieg bestehenden Zweiteilung Europas. Die Erweiterung nach Osten ist die Antwort auf die Herausforderung, vor welcher die Zeitenwende von 1989/90 die Europäische Union gestellt hat. Mit ihr wird das erfolgreiche Modell europäischer Zusammenarbeit auf der Basis von Demokratie,

Marktwirtschaft, Rechtstaatlichkeit und Beachtung von Menschenund

Minderheitenrechten nach Osten ausgedehnt. Dies ist der beste Garant für Stabilität und Frieden. Die Erweiterung ist für beide Seiten aber auch wirtschaftlich von Vorteil. So ist der deutsche Außenhandel mit den Beitrittsländern auch 2002 überproportional weitergewachsen und hat inzwischen einen Anteil von 9 Prozent am gesamten Umfang des deutschen Außenhandels erreicht.

Das Auswärtige Amt hat die Erweiterungsverhandlungen seit ihrem Beginn 1998 nachdrücklich vorangetrieben. Als Nachbarstaat zweier Beitrittsländer und als bedeutendster Handelspartner der Beitrittsländer hat Deutschland ein besonderes

Interesse an dieser EU-Erweiterung. Deutschland hat das historische Ergebnis von

Kopenhagen maßgeblich mitgestaltet und damit in besonderem Maße zu seinem erfolgreichen Abschluss beigetragen.

Die finanzrelevanten Fragen wurden nach intensiven Verhandlungen mit den

Beitrittsländern erst auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen am 12./13. Dezember 2002 endgültig geklärt. In einem weiteren schwierigen Kapitel, der

Wettbewerbspolitik (staatliche Beihilfen), war der Abschluss mit den letzten fünf dieser Beitrittsländer kurz vor dem Europäischen Rat in Kopenhagen gelungen.

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Nach den Ergebnissen der Endverhandlungen in Kopenhagen wurden für die Beitrittsländer in den Jahren 2004 bis 2006 Mittel in Höhe von insgesamt 40,85 Milliarden Euro bereitgestellt. Dieses Ergebnis bleibt um 1,7 Milliarden Euro hinter der

Summe zurück, welche die Finanzielle Vorausschau des Europäischen Rats in Berlin 1999 für die Jahre 2004 bis 2006 – damals allerdings für den Beitritt von sechs Beitrittsländern bereits im Jahr 2002 – kalkuliert hatte. Von diesen Mitteln sind Beiträge der Beitrittsländer zum EU-Budget in Höhe von 14,7 Milliarden Euro abzuziehen, sodass sich die Nettokosten der Erweiterung für die gegenwärtigen EU-Mitglieder über drei

Jahre auf 26,1 Milliarden Euro belaufen.

Zur Beteiligung der Beitrittsländer an den landwirtschaftlichen Direktzahlungen wurde vereinbart, dass diese in den Beitrittsländern schrittweise eingeführt werden, von

25 Prozent des EU-15-Niveaus im Jahr 2004 bis zu 100 Prozent im Jahr 2013. Die

Beitrittsländer sind berechtigt, diese Direktzahlungen in beschränktem Umfang national aufzustocken. Dafür dürfen sie bis 2006, ebenfalls in begrenztem Maße, auch EU-Mittel für ländliche Entwicklung umwidmen.

Für strukturpolitische Maßnahmen von 2004 bis 2006 sieht das Verhandlungsergebnis Mittel in Höhe von rund 21,7 Milliarden Euro vor. Zur Unterstützung der Vorbereitung auf die verstärkte Kontrolle der EU-Außengrenzen der Beitrittsländer im Vorfeld der Aufhebung der Binnen-Grenzkontrollen innerhalb der EU erhalten die neuen Mitglieder in diesem Zeitraum insgesamt 858 Millionen Euro.

Die Europäische Union ist nicht auf die Forderung der Beitrittsländer nach einem

Beitrittsrabatt eingegangen. Stattdessen hat man sich mit den Beitrittsländern auf Ausgleichszahlungen von knapp 1 Milliarde Euro geeinigt, die verhindern sollen, dass die Beitrittsländer in den Jahren 2004 bis 2006 finanziell schlechter dastehen als im letzten Jahr vor ihrem Beitritt. Ferner wurde eine „CashflowFazilität" in Höhe von 2,4

Milliarden Euro eingerichtet, die Haushaltsproblemen vorbeugen soll, die besonders unmittelbar nach dem Beitritt drohen, wenn Zahlungen an den EU-Haushalt schon geleistet und Strukturprojekte kofinanziert werden müssen, bevor entsprechende Rückflüsse aus dem EU-Haushalt in die Beitrittsländer gelangen. Außerdem soll die „Cashflow-Fazilität" die Vorfinanzierung der Direktzahlungen für das Jahr 2004 erleichtern.

Für die Zeit nach Beitritt wurden Schutzklauseln vereinbart, die der Kommission bei schweren Verstößen gegen Beitrittsverpflichtungen erlauben würden, gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen im Binnenmarkt und im Bereich Nahrungsmittelsicherheit zu ergreifen. Gleiches soll für weitere Bereiche gelten, in denen sich dies im Zuge der

Beobachtung der Implementierung bis zum Beitritt als erforderlich erweisen sollte.

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Entscheidend ist, dass die Beitrittsländer in ihren Anstrengungen zur vollständigen Erfüllung der Beitrittsbedingungen auch nach Verhandlungsabschluss nicht nachlassen. (Quelle: Zusammenwachsen Europas).

Aufgaben

I. Ersetzen Sie die schräg gedruckten Verben und Ausdrücke durch Synonyme. Gebrauchen Sie das Synonymenwörterbuch dabei:

1.Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen hat eine historische Bedeutung: die

Überwindung der Zweiteilung Europas.

2.Die Erweiterung ist für beide Seiten auch wirtschaftlich von Vorteil.

3.Als bedeutendster Handelspartner hat Deutschland ein besonderes Interesse an der Eu-Erweiterung.

4.Für die Beitrittsländer wurden in den Jahren 2004 – 2006 40,85 Milliarden Euro bereitgestellt.

5.Die Beitrittsländer sind berechtigt die EUMittel für ländliche Entwicklung umzuwidmen.

6.Die Schutzklauseln wurden vereinbart, um erforderliche Maßnahmen im

Binnenmarkt zu ergreifen.

7.Es ist wichtig, daß die Beitrittsländer in ihren Anstrengungen zur Erfüllung der

Beitrittsbedingungen nicht nachlassen.

II.Vervollständigen Sie die Sätze dem Text entsprechend.

1.Am 13. Dezember 2002________

2. Die Beitrittsverträge

________

3.Die Erweiterung nach Osten ______

4.Der deutsche Außenhandel ______

5.Als Nachbarstaat ________

6.Für strukturpolitische Maßnahmen _____

7.Die Ausgleichszahlungen __________

8.Eine „CashflowFazilität" __________

III. Fassen Sie jetzt zusammen:

1)Die Erweiterung nach Osten.

2)Die finanzrelevanten Fragen

3)Ausgleichszahlungen

4)Schutzklausel

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IV. Schauen Sie sich die Chronik der Europäischen Union an. Berichten Sie über die Etappen auf dem Weg zur Europäischen Union seit dem Jahr 1990.

Gebrauchen Sie das Präteritum.

1991 9./10. Dezember

Der Europäische Rat von Maastricht verabschiedet den Vertrag über die Europäische Union, der die Grundlage für eine gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik, eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und die Schaffung einer Wirtschaftsund Währungsunion bildet, zu der auch eine gemeinsame Währung gehört. Die intergouvernementale Zusammenarbeit in diesen Bereichen schafft gemeinsam mit dem bestehenden Gemeinschaftssystem die Europäische Union (EU). Die EWG wird in, Europäische Gemeinschaft’ (EG) umbenannt.

1992 7. Februar

Der Vertrag über die Europäische Union wird in Maastricht unterzeichnet. Er tritt am 1. November 1993 in Kraft.

1994 24./25. Juni

Beim Europäischen Rat von Korfu unterzeichnet die EU Beitrittsverträge mit Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden.

1995 1. Januar

Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen lehnt die EU-Mitgliedschaft per Referendum ab.

23. Januar

Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Jacques Santer ihre Amtsgeschäfte auf (1995 – 1999).

27./28. November

Mit der EU-Mittelmeerkonferenz in Barcelona beginnt eine Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern am südlichen Ufer des Mittelmeers.

1997 16./17. Juni

Der Europäische Rat von Amsterdam verabschiedet einen Vertrag, der der Europäischen Union neue Befugnisse und Zuständigkeiten verleiht.

2. Oktober

Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft.

1998 30. März

Einleitung des Beitrittsprozesses von zehn beitrittswilligen Staaten Mittelund Osteuropas sowie Zyperns und Maltas.

3. Mai

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