- •Text a Ziele und Aufbau des Jura-Studiums in Deutschland
- •1. Lesen Sie den Text a, schlagen Sie die Bedeutung der unbekannten Wörter im Wörterbuch nach.
- •2.Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.
- •3. Erklären Sie folgende Begriffe.
- •4.Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.
- •Lehrveranstaltungen im Jurastudium
- •5. Lesen Sie den Text b "Lehrveranstaltungen im Jurastudium" Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.
- •Lektion 16 Text a Fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der Universität Passau
- •5. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.
- •Text b Fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster
- •6. Lesen Sie den Text b, schlagen Sie im Vokabelverzeichnis die Bedeutung der fett gedruckten Wörter nach und beantworten Sie folgende Fragen zum Text.
1. Lesen Sie den Text a, schlagen Sie die Bedeutung der unbekannten Wörter im Wörterbuch nach.
2.Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.
als "zum Richteramt befähigt" gelten
in allen Berufen einsatzfähig sein
unumgänglich sein
einsatzfähig sein
den Stoff des Studium abfragen
das Studium unterteilen
eine Prüfung ablegen
eine Prüfung wiederholen
in einer Prüfung durchfallen
dreißig Prozent der Gesamtnote ausmachen
einen Freiversuch in Anspruch nehmen
ins Staatsexamen gehen
in den Staatsdienst gehen
den Beruf des Rechtsanwalts wählen
3. Erklären Sie folgende Begriffe.
das Jurastudium
der Jurastudent
der Jurist
der Einheitsjurist
das Staatsexamen
der Staatsdienst
der Staatsanwalt
der Rechtsanwalt
das Pflichtfach
der Pflichtstoff
die Pflichtfachprüfung
4.Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.
Die Studenten an einer deutschen Uni haben die Lehrveranstaltungen zu belegen.
Im Hauptstudium haben die Studenten fast alle Seminare zu besuchen.
In einem Seminar haben die Studenten ein Referat zu halten.
Die Jurastudenten haben eine Zwischenprüfung abzulegen.
Die zukünftigen Juristen haben in Deutschland zwei Staatsexamen abzulegen.
Die Jurastudenten haben drei Praktika abzuleisten.
Während des 1. Staatsexamens sind viele Klausuren zu schreiben.
Text B
Lehrveranstaltungen im Jurastudium
Im Jurastudium an einer Universität werden folgende Typen von Lehrveranstaltunge angeboten:
Vorlesung (V)
Arbeitsgemeinschaft (AG)
Übungen (Ü)
Repetitorium (Rep.)
Klausurenkurs (KK)
Seminar (S)
Kolloqium (KO)
Moot-Court (M)
Vorlesungen dienen der systematischen Einführung in ein bestimmtes Rechtsgebiet. In einer Vorlesung sind Zwischenfragen zugelassen. In Arbeitsgemeinschaften werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend oder als Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung in kleineren Gruppen erörtert. In Übungen lernen die Studierenden ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden. In Rahmen einer Übung werden mehrere Klausuren und Hausarbeiten geschrieben. Die Übung findet unter der Betreuung eines Professors statt, der die Studierenden mit der Methodik der Fallbearbeitung vertraut macht.
Repetitorien dienen der Wiederholung des durchgenommenen Stoffes im Rahmen der Vorbereitung auf das Staatsexamen. Seminare sind Lehrveranstaltungen unter Leitung eines Professors und mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende durch Referate und Diskussionen in das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden. Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche. Hier werden ausgewählte Probleme des Rechts in einem kleinen Kreis wissenschaftlich vertiefend diskutiert.
Moot-Courts sind simulierte Gerichtsverhandlungen, die schon lange ein wichtiger Teil der Juristenausbildung in den angelsächsischen Ländern sind. Was die Studenten im Hörsaal lernen, können sie hier anwenden. Moot-Corts sind Übungen in der Rechtsanwendung mit Wettbewerbscharakter. Wer die besseren Argumente findet, gewinnt in diesem Wettbewerb. Die Richter — das sind gewöhnlich die Juraprofessoren und Vertreter der Gerichte — entscheiden über der Ausgang des Moot- Courts.