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Text 1

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BUNDESGERICHTSHOF

Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet.

Es ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivilund Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigleit der Länder gehörenden Amts-, Landund Oberlandesgerichten ausgeübt wird.

In diesem Bereich sind rund 75 % aller Richterinnen und Richter tätig.

Gemeinsamer Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes

Nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes - vom 19. Juni 1968 - wird ein Gemeinsamer

Senat dieser Gerichtshöfe gebildet. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der

Gemeinsame Senat besteht aus den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, den

Vorsitzenden Richtern der beteiligten Senate, je einem weiteren Richter der beteiligten Senate. Die zu entsendenden Richter und deren Vertreter werden von den Präsidien der Gerichtshöfe für die Dauer von zwei Geschäftsjahren

bestimmt.

Die Gerichtshöfe machen diesen Vorgaben entsprechend Ausführungen im

Rahmen der Veröffentlichung ihrer Geschäftsverteilungspläne.

Dem Gemeinsamen Senat gehören nach dem Gesetz an:

der Präsident des Bundesgerichtshofs,

die Vorsitzenden der jeweils beteiligten Senate des Bundesgerichtshofs.

Bei Verhinderung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs tritt das dienstälteste Mitglied ein.

Bei Verhinderung des Vorsitzenden eines beteiligten Senats tritt sein regelmäßiger Vertreter im Vorsitz und bei dessen Verhinderung ein Mitglied des

Senats jeweils in der Reihenfolge des Dienstalters ein.

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Tritt der regelmäßige Vertreter anstelle des Vorsitzenden in den Gemeinsamen Senat ein, und ist er zugleich als Mitglied des Gemeinsamen

Senats nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes bestimmt, so tritt für ihn als zu entsendendes Mitglied sein Vertreter ein.

Der Gemeinsame Senat besteht aus folgenden Senaten:

-Zivilsenat,

-Großer Senat für Zivilsachen,

-Strafsenat,

-Großer Senat für Strafsachen,

-Kartellsenat,

-Dienstgericht des Bundes,

-Senat für Notarsachen,

-Senat für Anwaltsachen,

-Senat für Patenanwaltsachen,

-Senat für Landwirtschaftsachen,

-Senat für Wirtschaftsprüfersachen,

-Senat für Steuerberaterund Steuerbevollmächtigtensachen.

Rechtsänwälte beim Bundesgerichtshof

Beim Bundesgerichtshof besteht eine eigene Anwaltschaft, weil sich in den zivilrechtlichen Revisionsverfahren die Parteien durch einen beim

Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Die Spezialisierung dieser Anwälte dient vor allem der qualifizierten Bearbeitung der zivilrechtlichen Revisionen im Interesse der Parteien.

Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof kann nur zugelassen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet und den Beruf eines Rechtsanwalts mindestens

5 Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat sowie durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt wird. Dieser Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, den Vorsitzenden der Zivilsenate sowie den Mitgliedern der Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der

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