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48

Aufgaben zum Text

Übung 1. Übersetzen Sie folgende Wörter und Wortverbindungen:

-исполнять судопроизводство

-в виде исключения

-быть компетентным в чём-л.

-апелляция и обжалование

-предусмотрены для чего-л.

-в зависимости от дела (вида дела)

-обычный суд

Übung 2.

1.Erläutern Sie den Begriff das Gericht.

2.Erläutern Sie die Unterscheidung von Gericht in organisierte Behörde

und Spruchkörper.

3.Welche staatlichen Gerichte gibt es in der BRD?

4.Was ist das Hauptmerkmal eines Schiedsgerichts?

5.Erklären Sie die Bedeutung der Wortverbindung ehrenamtliche Richter.

6.Sagen Sie kurz, womit befasst sich: a) das Amtsgericht, b) das Landgericht,

с) das Oberlandesgericht?

Übung 3. Vollenden Sie die Sätze.

1.Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise …

2.Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für …

3.Für Zivilsachen kann sowohl …

4.Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch …

5.In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit …

6.Beim Landgericht sind Kammern als …

7.Entscheidungen des Landgerichts können…

8.Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper ….

9.In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern ….

Übung 4. Erzählen Sie ausführlich über die Tätigkeit:

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-der Amtsgerichte

-der Landgerichte

-des Oberlandesgerichtes.

Text 2

Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt des Textes kurz wieder.

GERICHTE IN DER BRD

In der BRD ist die rechtsprechende Gewalt

in

fünf selbstständige

Gerichtszweige aufgeteilt, an deren Spitze jeweils

ein

oberster Gerichtshof

steht. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es die Verwaltungs-, Sozial,-

Finanzund Arbeitsgerichtsbarkeit.

 

Innerhalb der

einzelnen Gerichtszweigen gibt es mehrere Instanzen, die

einander über -

oder

untergeordnet

sind. Die Instanzen der ordentlichen

Gerichtsbarkeit

sind

- von unten

nach oben – die Amtsgerichte, die

Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Obergerichtshof.

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen

Arbeitnehmern und Arbeitgebern (z.B.

Streitigkeiten um die Lohnzahlung

oder die Rechtsmäßigkeit von Kündigungen). Die Arbeitsgerichte befassen sich

auch mit Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, zwischen

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechtsmäßigkeit eines Streiks).

Die Arbeitsgerichte sind dreistufig. Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht, das für alle Arbeitsstreitigkeiten zuständig ist. Seine Kammer besteht aus einem

Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die

Entscheidungen

der

Arbeitsgerichte

können

vom

Landesarbeitsgericht nachgeprüft werden. Seine Kammer

sind mit

einem

Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

 

 

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