Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
німецька екзамен.docx
Скачиваний:
3
Добавлен:
20.09.2019
Размер:
26.23 Кб
Скачать

5Dіе Organisation der Rechtspflege

Dіе allgemeine Rechtsordnung der BRD besteht aus dem öffentlichen Recht und dem Privatrechti Die Nonnen des öffentlichen Rechts regeln die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und den übrigen Trägern der öffentlichen Gewalt sowie die rechtlichen Beziehungen des einzelnen zum Staat: Zum öffentlichen Recht gehört in erster Linie das Staatsrecht, die verfassungsrechtlichen Normen, das Verwaltungsrecht, das Strafrecht, das Prozessrecht, das Völkerrecht und das Kirchenrecht.

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Menschen untere­inander. Das Bürgerliche Gesetzbuch umfasst das Schuldrecht, das Familienrecht, das Erbrecht.

Man unterscheidet die streitige und die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Zur streitigen Gerichtsbarkeit gehören die Zivil- und die Strafge­richtsbarkeit. Aufgaben der streitigen Zivilgerichtsbarkeit ist die Fests­tellung von Rechten und Rechtsverhältnissen zwischen zwei oder mehreren Personen.

Die streitige Gerichtsbarkeit sichert die bestehenden Rechte der Bürger. Das Gericht entscheidet durch Beschluss.

Die Gerichtsbarkeit Deutschlands gliedert sich in fünf Zweige. An der Spitze jedes Zweiges steht ein Bundesgericht. Ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe gewährleistet die Einheitlichkeit der Recht­sprechung.

Es gibt folgendeRdej Zweige der Gerichtsbarkeit:

,-*; Die ordentlichen Gerichte. Sie verhandeln über Zivil- und Strafsachen. Vier Fünftel aller Richter Deutschlands sind in diesen Gerichten tätig.

£ Die Arbeitsgerichte. Sie verhandeln über Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitsgebern.

— Die Verwaltungsgerichte. Sie sind zuständig für öffentlich-recht­ liche Streitigkeiten.

'-" Die Sozialgerichte. Sie entscheiden Streitigkeiten aus dem Gebiet der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Kriegs­opferversorgung usw.

— Finanzgerichte. Sie befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen. Das höchste Gericht des Bundes ist das Bundesverfassungsgericht. Es

entscheidet grundsätzlich verfassungsrechtliche Fragen. Seine Entschei­dungen haben Gesetzeskraft.

6Das Steuerrecht

Das Steuerrecht ist gewissennassen die Voraussetzung dafür, dass der Staat tätig werden kann: Nicht nur für die Leistungen des Sozialsystems, sondern zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben überhaupt benötigt der Staat Geldmittel — und zwar in allen Ländern in über die Generationen immer mehr zunehmendem Maße.

Steuern sind staatliche Abgaben, die ohne konkrete Gegenleistung zur Deckung des allgemeinen staatlichen Finanzbedarfs erhoben werden. Soweit als Begründung einer Steuer eine staatliche Aufgabe herangezogen wird (z. B. der Straßenbau für die Mineralölsteuer), handelt es sich nicht um eine echte Zweckbindung, sondern nur um den Anlass oder das Motiv der Steuererhebung.

Ein Grundsatz des Steuerrechts ist die Besteuerung nach der Leistungs­fähigkeit. Wer einen Steuertatbestand verwirklicht, soll je nachdem mit einer höheren oder geringeren Steuer belegt werden, ob er nach seinen finanziellen Möglichkeiten dazu mehr oder weniger in der Lage ist. Dies zeigt sich beispielsweise im Einkommensteuerrecht: Wer lediglich das Existenzminimum zur Verfügung hat (das der Gesetzgeber derzeit mit etwa 12.000 DM jährlich annimmt), muss keine Einkommensteuer bezahlen. Wer mehr verdient, muss nicht einen festen Prozentsatz des Mehrbetrags

an den Staat abführen. Die Steuer ist vielmehr progressiv: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz, bis der Spitzensteuersatz von 53 % des Einkommens erreicht wird.

Dieses richtige und einleuchtende Prinzip wird aber durch die Steuersubventionen überlagert und in seiner Wirksamkeit stark eingesch­ränkt. Man teilt die Steuern nach verschiedenen Kriterien ein. Eine häufige Einteilung ist die in die Personensteuern, die Realsteuern, die Verkehrs­teuern, die Aufwand- und die Verbrauchsteuern.

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer aus der ersten Gruppe. Sie wird bei nicht selbständig Tätigen als Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten.

Die wichtigste Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer, die heute — wie in den meisten anderen Ländern auch — als Mehrwertsteuer erhoben wird. Besteuert wird also nicht jede Lieferung von Waren oder Erbringung einer Dienstleistung, sondern nur der Mehrwert, um den der Verkaufspreis höher ist als der Einkaufspreis oder die Herstellungskosten. Die darin enthaltene Umsatzsteuer kann der Unternehmer nämlich als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abziehen.

7Kriminalistik ' •-•

Die Kriminalistik ist die Wissenschaft von den taktischen und technischen Verfahren, den Arbeitsmethoden und Mittehy die geeignet sind, Verbrechen aufzudecken und aufzuklären, die Täter zu ermitteln und zu überfuhren und die dazu notwendigen gerichtlichen Beweise herbeizuschaffen. ^Zugleich befaßt sie sich, mit „der Ausarbeitung von Methoden und Mitteln der Verbrechensverhütung.

Die Verfahren und Arbeitsmethoden der Kriminalistik lassen sich in allgemeine und besondere gliedern.

In der Untersuchung sind Beweise von großer Bedeutung. In der Kriminalistik unterscheidet man folgende Arten von Beweisen:Sachbeweise,! Sachverständigengutachten, Tatortbefunds­berichte, Zeugenaussagen und Vernehmungen von Beschuldigten.

Einen besonderen Platz unter den Sachbeweisen nehmen die Spuren ein. Laut der Strafprozeßordnung haben die Untersuchungsführer die Beweise zu suchen, zu sammeln, zu sichern und auszuwerten^/ Dabei gilt es, alle Tatsachen miteinander zu vergleichen,! um den Tathergang zu rekonstruiren und die Arbeitsweise des Täters festzustellen.