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Факультет Вечерне-заочный Специальность ю

Контрольная работа № 1 Вариант 2

Грамматический материал для повторения:

1. Порядок слов в повествовательном, вопросительном, повелительном предложении. 2. Основные формы глаголов (слабых, сильных, смешанных) 3. Времена активного залога презенс (Präsens), имперфект = претеритум (Imperfekt = Präteritum), перфект (Perfekt), плюсквамперфект (Plusquamperfekt), футурум (Futurum) - образование, употребление, перевод. 4. Глаголы с отделяемыми и неотделяемыми приставками. 5. Модальные глаголы. 6. Падежи, вопросы падежей. 7.Склонение определенного и неопределенного артикля, личных, указательных и притяжательных местоимений. 8. Образование множественного числа существительных. 9. Степени сравнения прилагательных и наречий. 10.Количественные и порядковые числительные. 11.Отрицания nicht и kein. 12.Сложные существительные. 13. Причастие (Partizip I) и причастие (Partizip II) - образование, употребление, перевод. 14. Пассив (Passiv), инфинитив пассив (Infinitiv Passiv) - образование, употребление, перевод. 15. Инфинитивные группы. Инфинитивные обороты с um...zu, statt...zu, ohne...zu

I. Переведите предложения, обратите внимание на употребление времен Aktiv.

  1. Mit großem Interesse haben die Studenten der juristischen Fakultät Artikel über die Entwicklung

des Rechts und der Rechtswissenschaft in Russland und Deutschland gelesen.

  1. Die deutschen Polizeibeamten werden ihre Arbeitskollegen in Moskau besuchen.

  2. Viele Absolventen unserer Universität arbeiten als Untersuchungsführer und Rechtsberater.

  3. Diese Hochschule bildete viele Fachleute auf dem Gebiet des Rechts aus.

И. Переведите предложения, обратите внимание на употребление времен Passiv.

  1. Viele wichtige Fragen werden in der Tagung des Parlaments besprochen werden.

  2. Die Rechte und Freiheiten der Bürger werden in der Verfassung festgelegt.

  3. Seit der Gründung der BRD wurden viele Gesetze auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts beschlossen.

  4. Nachdem der Verfassungsentwurf besprochen worden war, wurden in den Text der Verfassung einige Änderungen und Ergänzungen eingeführt.

  1. Переведите предложения с модальными глаголами.

  1. Der Polizeibeamte soll diese Straftat schnell aufklären.

  2. In der Konferenz sollten die Juristen die Fragen der Kriminalitätsbekämpfung besprechen.

  3. Bei Behandlung einiger Fragen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

  4. Die Gesetze konnten erst nach Einführung von Änderungen und Ergänzungen angenommen werden.

  1. Переведите словосочетания, обращая внимание на форму причастия.

der entsprechende Beschluss, der vorgeschlagene Kandidat, die leitenden Kader, die wachsende Bedeutung, der entstandene Staat, die gewährleisteten Rechte

  1. Перепишите сложные существительные, подчеркните в них основное слово, затем переведите их письменно. При анализе и переводе учитывайте, что последнее слово является основным, а предшествующее поясняет его.

der Untersuchungsführer, die Kriminalitätsbekämpfung, der Staatsaufbau, das Verwaltungsrecht, der Rechtsberater, die Dienststelle, die Staatsprüfung, das Strafgesetzbuch

  1. Перепишите и переведите предложения, обращая внимание на последовательность перевода отдельных членов инфинитивных групп и оборотов

  1. Alle Bürger haben das Recht, an den Demonstrationen teilzunehmen.

  2. Der Richter muss alle Gesetze gut kennen, um seine Pflichten richtig zu erfüllen.

  3. Ohne das Verhältnis zwischen dem Verbrechen und der Gesellschaft zu verstehen, kann man die Kriminalität erfolgreich nicht bekämpfen.

  4. Die einzige Funktion der Bundesversammlung Deutschlands ist es, den Bundespräsidenten zu wählen.

  1. Перепишите и письменно переведите текст.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

  1. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen; in den Jahren 1945/46 entstanden in Deutschland auch neue Länder. Bereits 1946 traten in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg die neuen Landesverfassungen in Kraft.

  2. Am 1. September 1948 konstituierte sich der Parlamentarische Rat in Bonn. Das war eine Versammlung aus 65 Abgeordneten der Landtage der westlichen Besatzungszonen. Ihre Aufgabe war es, das Grundgesetz zu beraten. Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat mit 53gegen 12 Stimmen das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Nach der Billigung durch die Militärgouvemeure und der Ratifizierung durch die Länderparlamente versammelten sich am 23. Mai 1949 die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder, die Vertreter der Militärregierungen und des Frankfurter Wirtschaftsrates in Bonn, um das Grundgesetz in einem feierlichen Staatsakt zu verkünden. Am 25. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft.

  3. Das Grundgesetz regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht aus 11 Abschnitten. An erster Stelle des Grundgesetzes steht das Grundrechtskatalog.

  4. Der 1. Abschnitt enthält die Grundrechte der Staatsbürger. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So beginnt der erste Artikel des Grundgesetzes. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ergänzt diese Garantie. Den Freiheitsrechten folgen die Bürgerrechte und zahlreiche Gleichheitsrechte Das Grundgesetz konkretisiert den allgemeinen Satz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.

  5. Der 2. Abschnitt verankert allgemeine Grundsätze über die Staatsform und die Funktionen von Bund und Ländern. Die Abschnitte III bis VI behandeln die Fragen der Arbeit des Bundestages, des Bundesrates und des Gemeinsamen Ausschusses, des Bundespräsidenten und der Bundesregierung. Abschnitt VII legt die Fragen der Gesetzgebung fest. Abschnitt VIII behandelt die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung, Abschnitt IX umfasst die Rechtsprechung, Abschnitt X - das Finanzwesen. Abschnitt Xa behandelt die Fragen der Verteidigung.

  6. Das Grundgesetz kann nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden. Einige Bestimmungen des Grundgesetzes darf man nicht ändern. Zu diesen Verfassungsgrundsätzen gehören die bundesstaatliche Ordnung, die Gewalteinteilung, die Prinzipien der Demokratie, des Rechts- und Sozialstaates. Untastbar sind auch das Prinzip der Achtung der Würde des Menschen sowie die grundrechtlichen Gleichheits- und Freiheitsrechte.