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pakt sollten sicherstellen, dass kein Teilnehmerstaat aus dem Stabilitätskonsens ausschert.

Entgegen den Bestimmungen haben mehrere Euroländer die Schuldenregeln gebrochen. Die Schuldenkrise Griechenlands und anderer Euroländer hat gezeigt, dass die vertraglichen Regelungen für die Währungsunion nicht ausreichten. Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) versuchen die Euroländer, die von Haushaltsnotlagen betroffenen Länder zu unterstützen. Dabei bürgen die anderen Euroländer für die Kredite an die betroffenen Länder. Mit dieser Überbrückungshilfe sollen diese die notwendige Zeit gewinnen, ihre Haushaltsdefizite und ihre Schulden abzubauen sowie ihre Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Diese Unterstützung ist mit harten Anpassungsbedingungen verbunden, die die EU überwacht.

Gleichzeitig hat sich die EU neue Regeln gegeben, um in Zukunft derartige Krisen der Euroländer zu vermeiden. So hat sie die Mechanismen zur Überwachung der Stabilitätsbestimmungen erheblich verschärft. Im sogenannten Europäischen Semester müssen die Mitgliedsländer ihre Haushaltspläne der EU-Kommission vorlegen. Die Kommission gibt dann Empfehlungen für eine bessere Haushaltsführung. Außerdem können die Sanktionen gegen Länder, die gegen die Bestimmungen des Stabilitätsund Wachstumspakts verstoßen, schneller eingesetzt werden. Im Fiskalvertrag haben sich 25 EU-Länder zur einer konsequenten Sparpolitik mit einer nationalen Schuldenbremse verpflichtet.

Mehr zum Euro bei der Europäischen Zentralbank

Gemeinsamer Binnenmarkt

Mit mehr als 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern und einer Wirtschaftsleistung von über 12 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der industrialisierten Welt. Der Binnenmarkt bedeutet für Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger, dass innerhalb der EU Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ungehindert Grenzen überschreiten können.

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Im Warenverkehr gilt das Herkunftslandprinzip: Kein Produkt, das den europäischen Mindestanforderungen genügt und in einem EU-Land zugelassen ist, darf von einem anderen Mitgliedstaat zurückgewiesen werden. Überall in der EU leben und arbeiten können ist ein europäisches Bürgerrecht. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte – zum Beispiel in der Rentenversicherung – gehen nicht verloren. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Diplome werden gegenseitig anerkannt.

Ob Softwareunternehmen, Gebäudereinigungsfirmen oder Werbeagenturen

– sie alle können ohne Behinderungen ihre Dienstleistungen in der EU anbieten. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sorgt für eine Öffnung der nationalen Märkte. Dabei wird Lohnund Sozialdumping ausgeschlossen: Für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt das Arbeitsund Tarifrecht des Gastlandes. Einige Bereiche wie die Gesundheitsdienstleistungen werden von der Richtlinie nicht erfasst und werden weiterhin von den Mitgliedsländern geregelt.

Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen können überall in der EU Konten eröffnen oder Kredite aufnehmen. Kapital kann ungehindert fließen. Dabei bleibt es beim nationalen Steuerrecht: In Luxemburg erzielte Zinsen müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpfen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam. Aber auch die Finanzmärkte brauchen gemeinsame Regeln. Eine gemeinsame Europäische Bankenaufsicht und die Abwicklung von Krisenbanken ist inzwischen beschlossen.

Der Wettbewerb im Binnenmarkt sorgt für eine größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen. Um ihn zu schützen, untersagt Europäisches Recht alles, was den freien Handel beeinträchtigt. Wenn Unternehmensfusionen den Wettbewerb behindern, kann die EU-Kommission eingreifen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht durch Beihilfen in den freien Wettbewerb der Unternehmen eingreifen. Erlaubt sind Beihilfen, die auf sozialen Aspekten basieren oder wirtschaftlich benachteiligte Regionen fördern. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen die Behörden ab ei-

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ner bestimmten Größenordnung ihre Aufträge europaweit allen Unternehmen anbieten.

Mehr zum EU-Binnenmarkt beim Bundeswirtschaftsministerium

Mehr zum EU-Binnenmarkt bei der Europäischen Union Die Gemeinsame Handelspolitik

Die EU betreibt eine gemeinsame Handelspolitik. Kein einzelnes Mitgliedsland kann seine Interessen so erfolgreich durchsetzen, wie die EU das kann. Ein wichtiges Ziel der EU-Handelspolitik ist es, Absatzmärkte für europäische Ausfuhren zu öffnen.

Kernelement der Handelspolitik ist der gemeinsame Zolltarif. Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission das Recht übertragen, Handelsabkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen auszuhandeln. Zu den Kompetenzen der EU gehören auch die Gestaltung der Ausfuhrpolitik sowie handelspolitische Schutzmaßnahmen wie die Abwehr unfairer Handelspraktiken. Daneben ist die EU an der Entwicklung des Welthandels im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) beteiligt.

Mehr zur Außenhandelspolitik beim Bundeswirtschaftsministerium

Mehr zum EU-Außenhandel bei der Europäischen Union Europäische Sozialund Beschäftigungspolitik

Die Koordinierung der Europäischen Sozialund Beschäftigungspolitik bedeutet für die Mitgliedstaaten auch eine Zusammenarbeit in arbeitsmarktund beschäftigungspolitischen Fragen. Die EU definiert Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten, sogenannte Beschäftigungspolitische Leitlinien. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich durch selbstgewählte Mittel der nationalen Arbeitsmarktpolitik diese Ziele zu erreichen.

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Die EU unterstützt mit dem Europäischen Sozialfonds beschäftigungsfördernde Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Im Bereich des Arbeitsrechts definiert die EU unionsweite Mindeststandards, die zum Beispiel im Arbeitsschutz oder in Fragen der Gleichstellung von Männern und Frauen gelten sollen. Außerdem bestimmt sie Grundsätze in der AntiDiskriminierungspolitik. Durch verbindliche Regelungen zwischen den nationalen sozialen Sicherungssysteme dürfen Bürgerinnen und Bürger keine Nachteile in ihrer sozialen Absicherung erleiden, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen.

Mehr zur europäischen Beschäftigungspolitik beim Bundessozialministerium

Mehr zur Europäischen Sozialund Beschäftigungspolitik bei der Europäischen Union

Regionalund Strukturpolitik

Starke Regionen helfen schwachen, damit sie schneller aufholen können – das ist das Grundprinzip der EU-Strukturpolitik. Bei der Vergabe der Mittel gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Verantwortung für die Umsetzung wird von einer möglichst bürgernahen Verwaltungsebene wahrgenommen. Die EU finanziert immer nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Länder müssen selbst immer auch einen Teil der Finanzierung übernehmen. Die Regionen mit dem größten Aufholbedarf liegen vor allem in den neuen EU-Staaten. Aber auch Regionen in Deutschland erhalten nach wie vor Unterstützung, wenn auch nicht mehr soviel wie nach der Wiedervereinigung.

Mehr zur Strukturpolitik beim Bundeswirtschaftsministerium

Mehr zur Regionalund Strukturpolitik bei der Europäischen Union Verkehrspolitik

Die gemeinsame Verkehrspolitik wird im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Damit zählen die Verkehrspolitik und die Transeuropäischen Netze zu den gemeinsamen Politikbereichen

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der EU. Wesentliche Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik sind die Vollendung des Binnenmarktes, die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung, der Aufbau großer Verkehrsnetze in Europa, die Beherrschung des Weltraums, die Stärkung der Sicherheit und die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit. Die Vollendung des Binnenmarkts war ein Wendepunkt in der gemeinsamen Verkehrspolitik.

Das anhaltende Verkehrswachstum stellt eine große Belastung für die Verkehrssysteme dar. Das Ergebnis ist eine Infrastrukturüberlastung insbesondere im Straßenund Flugverkehr. Dadurch sinkt die Wirtschaftlichkeit; Kraftstoffverbrauch und Luftverschmutzung nehmen zu. In den vergangenen zwanzig Jahren hat sich die europäische Verkehrspolitik stärker in Richtung auf eine harmonische und kohärente Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger entwickelt. Das Stichwort heißt hier "Komodalität": die Optimierung der effizienten, auch kombinierten Nutzung verschiedener Verkehrsträger zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

Ein weiteres Ziel ist die Förderung grenzüberschreitender Verkehrsprojekte, der sogenannten Transeuropäischen Netze. Auch hier geht es um die Verzahnung von Schienen-, Wasser und Straßenwegen, die dazu dienen soll, eine EU-weite Infrastruktur für den wachsenden Binnenmarkt bereitzustellen. Priorität hat dabei die Anund Einbindung "insularer, eingeschlossener und am Rande gelegener Gebiete" (AEUV).

Die Verkehrspolitik greift auch in Umweltund Verbraucherfragen ein. Standards für Öltanker, Fluggastrechte oder Fragen der Verkehrssicherheit werden von der EU festgelegt. Der gemeinsame Europäische Führerschein ist seit einigen Jahren gültig und hat die Regelungen für Fahrerlaubnisse in den Mitgliedstaaten einander angeglichen.

Mehr zur Europäischen Verkehrspolitik beim Bundesverkehrsministerium

Mehr zur Europäischen Verkehrspolitik bei der Europäischen Union

Stand: Januar 2014

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Учебное издание

Deutsche Wirtschaft: die Entwicklungstrends

Учебно-методическое пособие для вузов Составитель

Борисова Людмила Митрофановна

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