- •«Хабаровская государственная академия экономики и права»
- •DEUTSCH
- •FÜR JURA-STUDENTEN
- •Учебное пособие для студентов 2-го курса
- •Хабаровск 2009
- •LEKTION 1
- •1. Grammatik. Satzgefüge.
- •Übung 2. Setzen Sie das Relativpronomen ein.
- •3. Das Subjekt des Verbrechens ist nach dem Strafrecht der Mensch, der eine Straftat begangen hat.
- •Text 2
- •1. Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt kurz wieder.
- •MERKMALE DES RECHTSSTAATES
- •Übung 4. Aktiv oder Passiv?
- •2. Die Schuld des Angeklagten kann nicht bestritten werden.
- •Übung 7. Setzen Sie das Modalverb ein.
- •1. Diese Zeitschrift … leicht gekauft werden (können, Präsens).
- •LEKTION 3
- •Übung 3. Sagen Sie richtig.
- •Übung 4. Übersetzen Sie die Sätze.
- •Übung 7. Finden Sie die Sätze mit Infinitivkonstruktionen und übersetzen Sie diese Sätze.
- •LEKTION 5
- •Amtsgericht
- •ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet.
- •Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen.
- •der Anspruch – претензия
- •der Gerichtshof – Cудебная палата
- •die Kammer – палата
- •die Rechtsmäßigkeit – правомерность
- •der Rechtspfleger – служащий суда, не имеющий права судьи, но уполномоченный решать определённые вопросы
- •die Revision – обжалование
- •das Schwurgericht – суд присяжных
- •die Unterhaltsachen – дело, связанное с рассмотрением вопроса о содержании
- •vorsehen – предусмотреть
- •grundsätzlich – принципиальный
- •das Gericht anrufen – обращаться в суд
- •Aufgaben zum Text
- •Übung 3. Vollenden Sie die Sätze.
- •1. Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise …
- •2. Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für …
- •3. Für Zivilsachen kann sowohl …
- •4. Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch …
- •5. In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit …
- •6. Beim Landgericht sind Kammern als …
- •7. Entscheidungen des Landgerichts können…
- •8. Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper ….
- •9. In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern ….
- •Übung 4. Erzählen Sie ausführlich über die Tätigkeit:
- •Text 2
- •Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt des Textes kurz wieder.
- •GERICHTE IN DER BRD
- •Texterläuterungen
- •die Revision – пересмотр дела
- •das Kassenarztrecht – право, регулирующее отношения между врачом и больничной кассой (фондом медицинского страхования).
- •Aufgaben zum Text.
- •- des Sozialgerichts.
- •1. Lesen Sie folgende Definitionen aus dem Rechtswörterbuch und sagen Sie, was man unter den Begriffen “Bundesverfassungsgericht” und “Europäischer Gerichtshof” versteht.
- •LEKTION 6
- •Grammatik. 1. Satzgefüge. Bedingungssätze. Konditionalsätze. Finalsätze.
- •Text 1
- •Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.
- •BUNDESGERICHTSHOF
- •Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet.
- •In diesem Bereich sind rund 75 % aller Richterinnen und Richter tätig.
- •Gemeinsamer Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes
- •Rechtsänwälte beim Bundesgerichtshof
- •Merken Sie sich neue Wörter und Wendungen.
- •die Ausnahme – исключение
- •die Kammer – палата
- •der Patentanwalt – патентный поверенный, юрист по вопросам патентного права
- •unter dem Vorsitz – под председательством
- •Aufgaben zum Text.
- •1. Übersetzen Sie folgende Wendungen:
- •2. Erklären Sie folgende Begriffe:
- •3. Stellen Sie Fragen zum Text.
- •5. Erzählen Sie über den Großen Senat.
- •Text 2
- •Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt kurz wieder.
- •RICHTER BEIM BUNDESGERICHTSHOF
- •Aufgaben zum Text.
- •1. Partnerarbeit. Besprechen Sie im Dialog:
- •Abkürzungsverzeichnis
- •Ehe f брак, супружество; (ab)schließen вступать в брак; auflösen расторгать брак
- •Eingriff m вмешательство
- •Fach n специальность; предмет (учебный)
- •Rechtswidrigkeit f противоправность; неправомерность
- •Untat f злодеяние, преступление
- •Unversehrtheit f неприкосновенность
- •Ursache f причина
- •Urteil n приговор; verkünden оглашать приговор
- •Vielfalt f многообразие
- •Vormundschaft f опека
- •Warnung f предупреждение, предостережение
- •Zahl f число, количество; численность; rückläufige уменьшение числа
- •Zukunft f будущее
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6.Dieser deutsche Text kann leicht übersetzt werden.
7.Die Arbeit musste besser organisiert werden.
Übung 7. Setzen Sie das Modalverb ein.
1.Diese Zeitschrift … leicht gekauft werden (können, Präsens).
2.Die Kontrollarbeit …. von den Studenten morgen geschrieben werden (sollen, Präsens).
3.Dieses Thema … im Seminar behandelt werden (müssen, Präteritum).
4.Der Monarch … entweder gewählt werden oder durch die Erbfolge auf den Thron gelangen (können, Präsens).
5.Die demokratische Kontrolle … durch das Prinzip der Gewaltenteilung gewährleistet werden (sollen, Präsens).
6.Die Staatsangehörigkeit …. durch die Staatsangehörigkeit der Eltern oder durch den Ort der Geburt bestimmt werden (können, Präsens).
7.Die Volksvertreter …. für eine begrenzte Wahlperiode gewählt werden (sollen, Präsens).
Text 1
Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.
DIE WAHLEN IN DER BRD
Die Bundesrepublik wird durch das Grundgesetz als repräsentative Demokratie definiert, in der die Bürger nicht ständig selbst politische Entscheidungen treffen, sondern Abgeordnete wählen, die dies in ihrem Auftrag tun.
Die Wahl bietet die Möglichkeit, das demokratische Prinzip der Volkssouveranität auf direkte Weise zu praktizieren. Wahlen sind von entscheidender Bedeutung für die politische Entwicklung des Landes und erfüllen in der Bundesrepublik wie in anderen freiheitlichen Demokratien entscheidende Funktionen:
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•Legitimation
•Kontrolle der Regierenden
•Repräsentation
•Integration
•Konkurrenz.
Damit Wahlen als demokratische Wahlen bezeichnet werden können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen die Wähler beispielsweise eine echte Auswahl zwischen Programmen und Personen treffen können.
Grundlegende Normen für Wahlen stellen in der Bundesrepublik vor allem die
Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG dar. Durch sie wird festgelegt, dass bei Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden folgende Prinzipien einzuhalten sind:
•Allgemeine Wahl
•Unmittelbare Wahl
•Freie Wahl
•Gleiche Wahl
•Geheime Wahl
Bundestagswahlsystem
Das Wahlsystem selbst ist nicht Bestandteil der Verfassung, sondern in einem einfachen (d. h. relativ leicht änderbaren) Bundesgesetz festgelegt, dem
Bundeswahlgesetz.
Für die Wahl der 656 Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die
Wähler zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Die Zweitstimme, die nach den Prinzipien der Verhältniswahl abgegeben wird, ist die wichtigere Stimme, denn durch sie wird die Zahl der Mandate bestimmt, die jeder Partei im Bundestag zustehen.
Mit der Erststimme entscheiden die Wähler - nach den Prinzipien der relativen Mehrheitswahl - über den Wahlkreisabgeordneten in ihrem jeweiligen
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Wahlkreis (= Direktmandat). Sie haben damit Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Fraktion, der der Wahlkreisabgeordnete angehört.
Hat eine Partei die Sperrklausel überwunden (fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate), wird die Gesamtzahl der für sie abgegebenen Zweitstimmen in Mandate umgerechnet.
Anschließend werden die Mandate dieser Partei auf die einzelnen
Bundesländer umgerechnet.
Die der Partei in einem Bundesland zustehenden Mandate werden zunächst an die in diesem Land erfolgreichen Wahlkreiskandidaten der Partei, dann noch nicht besetzte Mandate an Kandidaten von der Landesliste der Partei vergeben. Sollte die Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate errungenhaben, als ihr nach dem Zweistimmenergebnis zustehen, erhält sie sogenannte
„ Oberhangmandate".
Zur Charakterisierung des deutschen Bundestagswahlsystems wird häufig der Begriff personalisierte Verhältniswahl verwendet. Er verdeutlicht, dass das Wahlsystem im Kern auf dem Verhältniswahlrecht beruht. Durch die
Erststimme erfolgt eine „ Personalisierung", die die reine Verhältniswahl nicht kennt. So kombiniert das Bundestagswahlrecht Elemente der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl und sucht die Vorteile der beiden Wahlsysteme zu nutzen.
Das Wahlsystem hat zweifellos das Parteiensystem, die Wahlkämpfe und die Arbeit des Parlamentes nicht unerheblich beeinflüsst. Politisch bedeutsam ist stets die Möglichkeit des Wählers gewesen, Erst-und Zweitstimme gezielt an verschiedene politische Kandidaten bzw. Parteien zu vergeben, um damit Zustimmung bzw. Ablehnung zu dokumentieren oder Koalitionen und ihre
Zusammensetzung zu beeinflüssen.
Inwieweit es die Fünfprozentklausel war, die die Konzentration der Wählerstimmen auf die herkommlichen etablierten Parteien (CDU/ CSU, SPD, F.D.P.) forderte, ist umstritten.
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Die Fünfprozentklausel hat jedoch über viele Jahre dazu beigetragen, dass keine kleinen bzw. extremistischen Parteien in den Bundestag eingezogen sind.
Dass es dennoch neuen Parteien möglich ist, die Hürde zu überwinden, zeigen die Wählerfolge der Grünen seit Anfang der 80er Jahre.
Wahlrechtsreformvorschläge
Reformvorschläge für das Bundestagswahlsystem zielen auf:
-einen groBeren Einfluß des Wählers auf die Kandidatenauswahl;
-eine Abschaffung oder Modifizierung der Sperrklausel;
-eine Änderung des gesamten Wahlsystems.
Vorschläge, das Wahlrecht zu ändern, sollten stets daraufhin untersucht werden, wem sie politisch nutzen bzw. schaden könnten, und warum sie gerade zum Zeitpunkt veröffentlicht werden. Darüber hinaus musste bedacht werden, welche Auswirkungen Veränderungsvorschläge z. B. unter folgenden Aspekten hatten:
-Gerechtigkeit des Wahlsystems;
-Funktionsfähigkeit von Parlament und Regierung;
-Offenheit des Wahlsystems für neue Strömungen in der Politik;
-Einfluss des Wählers auf die Regierungsbildung bzw. die Kandidatenauswahl.
Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen.
die Auswahl – выбор
die Auswirkung – влияние, последствие die Ablehnung – отклонение, отказ, отвод
die Abschaffung –отмена, упразднение, ликвидация der Bestandteil – составная часть
das Bundeswahlgesetz – федеральный закон о выборах в Бундестаг die Gerechtigkeit – справедливость
die Sperrklausel – запретительная оговорка der Vorschlag – предложение
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der Einfluss – влияние
die Offenheit – открытость die Zusammensetzung – состав die Zustimmung – одобрение
die Verhältniswahl – выборы по принципу пропорционального представительства
schaden – причинять ущерб, вредить
Entscheidung treffen – принимать решение
Aufgaben zum Text
1.Finden Sie im Text zusammengesetzte Substantive mit dem
Komponent «Wahl» und übersetzen Sie diese Substantive.
2. Schlagen Sie im Wörterbuch die Bedeutung der fett gedruckten
Wörter nach.
3. Übersetzen Sie folgende zusammengesetzte Substantive.
die Zweitstimmen
die Kandidatenauswahl der Wahlkreisabgeordnete die Landesliste
die Wahlstimme die Sperrklausel die Verhältniswahl
4. Beantworten Sie die Fragen zum Text.
1.Welche Möglichkeit bietet die Wahl?
2.Welche Funktionen erfüllen die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland?
3.Welche Prinzipien sind bei Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden
einzuhalten?
4.Was bedeutet die Erststimme? Die Zweitstimme?
5.In welchem Fall erhält die Partei die sogenannte “Oberhangmandate”?
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6.Was verdeutlicht der Begriff “Personalisierte Verhältniswahl”?
7.Welche Möglichkeit des Wählers ist stets politisch bedeutsam gewesen?
Text 2
Lesen sie den Text und geben Sie seinen Inhalt kurz wieder.
AUFGABEN DES BUNDESRATS
Die Vertreter der einzelnen Länder werden von den jeweiligen Länderregierungen bestimmt. Sie sind an die Weisungen ihrer Regierungen gebunden und müssen bei Abstimmungen im Bundesrat die Stimmen einheitlich abgeben.
Aufgaben des Bundesrates sind:
-Einbringen von eigenen Gesetzentwürfen in den Gesetzgebungsprozess,
-Stellungnahme zu Gesetzentwürfen der Regierung,
-Anrufung des Vermittlungsausschusses (16 Vertreter Bundestag, 16 Vertreter Bundesrat), wenn zwischen Beschlüssen des Bundestages und des Bundesrates
keine Übereinkunft möglich ist.
-Zustimmung bzw. Ablehnung:
-bei verfassungsändernden Gesetzen,
-bei Gesetzen, die Länderinteressen berühren (zustimmungspflichtige Gesetze).
-eventuell Einspruch gegen nicht zustimmungsbedürftige Gesetze.
Der Einspruch kann aber anschließend vom Bundestag überstimmt werden.
-Wahl der Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
-Mitwirkung beim Erlass von Rechtsverordnungen des Bundes.
-Mitwirkung an der Europapolitik des Bundes (Entwicklung und Ausgestaltung der Europäischen Union).
Otto Freundl I Fritz Blumöhr I Peter März, Die politische Ordnung in
Deutschland, 5. Aufl., München 1994, S. 42