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Hauptund Unterziele der drei Gemeinschaften unterscheiden sich jedoch voneinander.

Die drei oben genannten Gemeinschaftsverträge sollen die Basis für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker schaffen. Weil es sich bei den Gemeinschaftsverträgen um unmittelbar von den Mitgliedstaaten geschaffenes Recht handelt, hat sich im juristischen Sprachgebrauch der Begriff primäres

Gemeinschaftsrecht eingebürgert. Das in Ausübung der Befugnisse aus dem primären

Gemeinschaftsvertragsrecht geschaffene Recht nennt man sekundäres Gemeinschaftsrecht. Es geht aus einem System von gemeinsamen Rechtsakten hervor, das erst neu zu schaffen war.

Verordnungen (auf Vorschlag von Kommission und Beschluss des Rates) sind in der Lage, am tiefsten in nationale Rechtsordnungen einzugreifen. Sie besitzen Gemeinschaftscharakter, d.h. sie setzen in der ganzen Union gleiches Recht. Sie müssen somit nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern verleihen den Unionsbürgern wie die jeweiligen nationalen Rechte unmittelbar Rechte bzw. Pflichten.

Richtlinien sind Rechtsakte (von Rat oder Kommission), die sich darauf beschränken, die Adressaten anzuweisen Maßnahmen zu treffen, die zur Verwirklichung eines von der Union gewünschten Ergebnisses erforderlich sind. Richtlinien schreiben den Adressaten somit ein Ziel vor, das innerhalb einer bestimmen Frist zu verwirklichen ist. Wie dies im Einzelnen geschieht, bleibt den

Adressaten überlassen. So wurde z. B. eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte

Produkte vom 25.7.1985 mit dem zum 1.1.1990 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretenen Produkthaftungsgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Entscheidungen dienen der Anwendung und Durchführung des

Gemeinschaftsrechts. Sie geben den in der Union zuständigen Ausführungsorganen die Möglichkeit, unmittelbar auf die Verhältnisse einzelner Unionsbürger, einzelner

Unternehmen sowie einzelner Mitgliedstaaten einzuwirken. Die Entscheidungen sind somit typische Rechtsakte zur verbindlichen Regelung von Einzelfällen (Quelle: K.H. Rube, 1997).

Fragen zum Text:

1.Was ist die Grundlage der Europäischen Union?

2.Was ist das Oberziel der Europäischen Union?

3.Welche Kraft besitzen die Verordnungen? Richtlinien? Entscheidungen?

Aufgaben:

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I.Erklären Sie die folgenden Begriffe aus dem Zusammenhang des Textes:

1.die Vollbeschäftigung

2.der Gemeinschaftsvertrag , (e)

3.die Richtlinie, (n)

4.der Ausführungsorgan, (e)

5.der Unionsbürger

6.das Unternehmen

7.die Verordnung, (en)

8.die Entscheidung, (en)

II. Wie passen die folgenden Präpositionen in die Lücken?

In-durch-auf - fürum- ausin- auf- auf-seit- um.

1.Grundlage der Europäischen Union sind die Europäische Gemeinschaft … Kohle und Stahl, Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.

2.Ziel der Union ist die Integration Europas … wirtschaftlichem und politischem

Gebiet.

3.Es handelt sich … gemeinsame Ziele und Aufgaben

4.Sekundäres Gemeinschaftsrecht geht … einem System von gemeinsamen

Rechtsakten hervor.

5.Verordnungen sind in der Lage, am tiefsten … nationale Rechtsordnungen einzugreifen.

6.Richtlinien beschränken sich … die Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines von der Union gewünschten Ergebnisses erforderlich sind.

7.Entscheidungen wirken … die Verhältnisse einzelner Unionsbürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten ein.

8.Diese drei Gemeinschaften sind … dem Fusionsvertrag von 1965 verbunden … gemeinsame Organe und das Gemeinschaftsrecht.

9.Bei den Gemeinschaftsverträgen handelt es sich … unmittelbar von den Mitgliedstaaten geschaffenes Recht.

10.Die Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte vom 25.7.1985 wurde

nationales Recht umgesetzt.

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III. Betrachten Sie und kommentieren Sie das Schema: Europäische Union.

Europäische Union

Europäische

Gemeinsame

Zusammen-

Gemeinschaft

Außen-

arbeit

Zollunion

und Sicherheits-

in der Innen-

Binnenmarkt,

politik

und

Gemeinsame

 

Rechtspolitik

Agrarpolitik,

 

 

Strukturpolitik,

 

 

Wirtschaftsund

 

 

Währungsunion

Die drei Säulen des Einigungswerks nach dem Vertrag von Maastricht

Was meinen Sie,

1)ist es bequem, in ganz Europa mit einer Währung zu bezahlen?

2)sind die Preise für dieselben Waren in verschiedenen Ländern der Europäischen Union verschieden oder gleich?

3)Welchen Ruf hat der Euro in Russland? Und der Dollar? Welche

Währung ist für Sie attraktiver? Warum?

Lesen Sie den Text „Auf dem Weg zur europäischen Wirtschaftsund Währungsunion“. Beachten Sie die Texterläuterungen dabei.

Texterläuterungen:

1.bezahlen – оплачивать

2.beschließen – решать

3.stufenweise – постепенно

4.verringern – уменьшать

5.der Währungsverbund – валютный союз

6.abweichen – отклоняться

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7.schwanken – колебаться

8.der Mittelpunkt, im Mittelpunkt – центр, в центре

9.die Vorderseite – лицевая сторона

10.etw. unterschreiben – подписывать

11.etw. überwachen – следить, наблюдать, контролировать

12.etw. einführen – вводить

13.grenzüberschreitend – за пределами одной страны

14.der Grund – причина

Text 5. Auf dem Weg zur europäischen Wirtschaftsund Währungsunion

Es wäre für uns alle, ob Privatleute oder Unternehmer, recht angenehm, wenn wir in ganz Europa mit nur einer einzigen Währung bezahlen könnten. Der Weg dorthin scheint bereits vorgezeichnet. Schon Anfang der Siebzigerjahre beschlossen die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten, die Gemeinschaft stufenweise zu einer Wirtschafts- und Währungsunion fortzuentwickeln.

Erste Phase: Europäischer Währungsverbund

Um die Unsicherheit in der Kursentwicklung der nationalen Währungen zu verringern, wurde 1972 ein europäischer Währungsverbund geschaffen. Die Mitgliedstaaten dieses Währungsverbundes verpflichteten sich, alles zu tun, damit ihre Währungen voneinander nicht um mehr als 2,25 Prozent von einem festgesetzten

Mittelkurs nach oben und unten abwichen. Gegenüber Drittwährungen, von allem gegenüber dem 1973 freigegebenen Dollarkurs, schwankten die verbundenen europäischen Währungen frei. Wirtschaftliche Schwierigkeiten (insbesondere auch die beiden Ölkrisen 1973 und 1979) machten es zunehmend schwieriger, die für einen solchen Verbund notwendigen Maßnahmen zu treffen. Nacheinander scherten Mitgliedstaaten aus dem Verbund neben der Bundesrepublik Deutschland nur noch die

Beneluxstaaten und Dänemark an.

Zweite Phase: Europäisches Währungssystem (EWS)

Im Mittelpunkt des 1979 in kraft gesetzten und heute noch gültigen Europäischen Währungssystems steht die Europäische Währungseinheit, der Ecu (European currency unit). Die Bezeichnung lässt sich auch mit einer alten französischen Münze

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in Verbindung bringen, die auf der Vorderseite ein Wappenschild (frz. Ecu = Schild) trug.

Der Ecu ist lediglich eine Recheneinheit und setzt sich aus festgelegten (allerdings auch veränderbaren) Anteilen von EU-Währungen zusammen. Er ist somit eine Korbwährung. Da die EU-Staaten nicht gleich groß und auch wirtschaftlich nicht stark sind, sind die Währungen mit verschieden großen Anteilen im Ecu-Korb vertreten.

Ein Ecu entspricht der Summe aller vorstehenden Währungsbeträge zum jeweiligen Wechselkurs. Um den tageswert von einem Ecu z.B. in DM zu ermitteln, müssen alle im Währungskorb befindlichen festen Beträge der einzelnen nationalen europäischen Währungen zu einem jeweiligen Wechselkurs in DM umgerechnet und dann addiert werden.

Den Leitkurs jeder Währung gegenüber dem Ecu setzten der Rat der europäischen Finanzminister und die Zentralbankpräsidenten fest. Diese Leitkurse können bei Bedarf geändert werden.

Dritte Phase: Wirtschaftsund Währungsunion (WWU)

Am 7.2. 1992 wurde von den Staatsund Regierungschefs der EGMitgliedstaaten in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterschrieben, der als bisher umfangreichste Revision der Römischen Verträge von 1957 gilt. Die wesentlichen Ziele dieses Vertrags sind:

-Die Wirtschaftspolitik aller Mitgliedstaaten soll durch Absprachen im Ministerrat eng aufeinander abgestimmt werden.

-Die einzelnen Mitgliedstaaten werden verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die Europäische Kommission überwacht.

-Es soll eine gemeinsame Währung mit einer einheitlichen Geldund Wechselkurspolitik eingeführt sowie eine Europäische Zentralbank geschaffen

werden.

Kern der Beschlüsse ist die Schaffung einer europäischen Wirtschaftsund Währungsunion (WWU) mit einer europäischen Währungsbehörde und einer künftigen gemeinsamen Währung.

Die wichtigsten Gründe für einen gemeinsamen Währungsraum sind folgende:

-Grenzüberschreitende Waren-, Dienstleistungsund Kapitalmarkttransaktionen sind dann frei von Wechselkursunsicherheiten, und bisherige Kosten der Kurssicherung entfallen.

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-Die Transaktionskosten, also die Aufwendungen für den Umtausch von Währungen, fallen weg.

-Soweit Zinsdifferenzen durch unterschiedliche Wertschätzungen nationaler Währungen verursacht werden, bestehen sie nicht mehr.

-Eine gemeinsame Währung besitzt auf den internationalen Finanzmärkten ein größeres Eigengewicht und erweist sich als weniger anfällig gegenüber

Währungsunsicherheiten.

Die beiden wichtigsten Merkmale einer Währungsunion sind:

-Die Wechselkurse zwischen den nationalen Währungen sind unwiderruflich festgesetzt. Eine einheitliche Währung ist zwar kein notwendiges Element einer Währungsunion. Sie ist aber wirtschaftlich sinnvoll und wünschenswert, da ansonsten weiter Umtauschoperationen zwischen den Gemeinschaftswährungen erforderlich wären.

-Die Geldpolitik wird für den gesamten Währungsraum von einer gemeinschaftlichen Institution durchgeführt.

Der Übergang zur Wirtschaftsund Währungsunion sieht drei Stufen vor:

1. Stufe mit Beginn am 1.7. 1990

In diesem Abschnitt kam es besonders darauf an, den Kapitalverkehr zu liberalisieren und die für weitere Integrationsschritte notwendige Übereinstimmung

(Konvergenz) in der Wirtschaftspolitik und -entwicklung herzustellen. Dazu gehören unter anderem die Schaffung von Preisniveaustabiliat und solider öffentlicher Finanzen.

Zeitlich fällt in diese Stufe die bereits im EWG-Vertrag von 1957 und durch die

Einheitliche Europäische Akte3 von 1987 vertraglich festgelegte und mit der

Vollendung des europäischen Binnenmarkts zum 1.1.1993 weitgehend erreichte

Verwirklichung der sog. vier Freiheiten:

- Freier Personenverkehr

EU-Bürger können sich ungehindert innerhalb der Binnengrenzen bewegen. Dafür wurde die Überwachung an den Außengrenzen verstärkt. Allerdings können die Personenkontrollen erst dann vollständig aufgehoben werden, wenn entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zur internationalen Verbrechensbekämpfung in Kraft gesetzt und noch andere mit freien Grenzen verbundene Probleme (z.B. illegale

Einwanderung) gelöst sind. Mit Ausnahme von Großbritannien und Irland gehören alle EU-Mitgliedstaaten dem sog. Schengener Abkommen an, das gemeinsame

3 Institutionalisierung und Erweiterung der politischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

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Einreisebestimmungen enthält. Die Umsetzung des Abkommens in Österreich, Griechenland, Italien, Dänemark, Finnland und Schweden wurde noch aufgeschoben. Für alle EU-Bürger ist die Aufenthalts-, Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit in jedem Land der Union gewährleistet. Überall genießen alle Arbeitnehmer die gleichen Rechte (z.B. durch gegenseitige Anerkennung von Diplomen).

-Freier Warenverkehr

Waren können in der ganzen Union ohne Grenzkontrollen frei zirkulieren. Die Voraussetzung dafür sind die Harmonisierung der Zölle und Steuern einerseits, einheitliche Regelungen in den Bereichen Gesundheits-, Verbraucherund Umweltschutz sowie die Beseitigung aller weiteren Handelshemmnisse andererseits. Noch bestehen etliche Ausnahmeund Übergangsregelungen.

-Freier Dienstleistungsverkehr

Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Banken und Versicherungen dürfen in der ganzen Union grenzüberschreitend ihre Dienste anbieten, und die Verbraucher können das jeweils für sie beste Angebot auswählen. Damit verbunden ist eine Liberalisierung der Verkehrsmärkte (z. B. Güterkraftverkehr) und der Kommunikationsmärkte (z.B. Fernmeldewesen).

-Freier Kapitalverkehr

Jeder kann in der Union sparen oder investieren, wo es ihm am vorteilhaftesten erscheint. Es bestehen innerhalb der Union keinerlei Devisenbeschränkungen. Zu einem international attraktiven Finanzplatz Europa gehört ein freier Wertpapiermarkt, auf dem Kapitalanleger und Investoren frei und ungehindert

über die Grenzen hinweg Wertpapiere austauschen können.

2. Stufe mit Beginn am 1.1.1994

Das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt am Main hat den

Ausschuss der Präsidenten der nationalen Zentralbanken abgelöst. Zu seinen Aufgaben gehört die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken, die Koordinierung der Geldpolitiken der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel der

Preisniveaustabilität, die Überwachung des EWS sowie die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren, die zur Durchführung einer einheitlichen Währungspolitik in der dritten Stufe der Wirtschaftsund Währungsunion erforderlich sind. Eine Übertragung von geldund währungspolitischer Souveränität an das EWI erfolgt in der zweiten Stufe nicht.

3. Stufe mit Beginn am 1.1.1999

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Welcher Kreis der EU-Staaten von Beginn an an der Währungsunion teilnehmen kann, wird Anfang des Jahres 1998 festgestellt. Dann wird geprüft, ob die folgenden Bedingungen, die sog. Konvergenzkriterien, erfüllt sind:

-Stabiles Preisniveau: Der Inländische Preisanstieg, die Inflationsrate darf den Durchschnitt der drei stabilsten EU-Länder nur um höchstens 1,5 Prozentpunkte übersteigen.

-Wirtschaftliche Konvergenz: Die langfristigen Zinssätze dürfen das Zinsniveau in den drei stabilsten EU-Ländern nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten.

-Gesunde öffentliche Finanzen: Das Haushaltsdefizit darf höchstens drei Prozent, die Staatsverschuldung nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen.

-Stabile Wechselkurse: Die inländische Währung muss in den zwei Jahren vor Eintritt in die Endstufe der Währungsunion gegenüber den anderen EU-

Währungen stabil geblieben sein (Quelle: K.-H. Rube, 1997).

Fragen zum Text:

1.Welche Phasen hatte die Europäische Union?

2.Was sind die Inhalte von diesen Phasen?

3.Was sind die wichtigsten Gründe für den gesamten Währungsraum?

4.Was beinhalten die Begriffe: der „freie Personenverkehr“, „freie Warenverkehr?“, „freie Dienstleistungsverkehr“, „freie Kapitalverkehr“?

5.Was halten Sie vom freien Personenverkehr? Freiem Warenverkehr? Freiem Dienstleistungsverkehr? Freiem Kapitalverkehr?

6.Was bedeutet im Rahmen der Europäischen Union: stabiles Preisniveau? Wirtschaftliche Konvergenz? Gesunde öffentliche Finanzen? Stabile

Wechselkurse?

Aufgaben:

I. Markieren Sie in den Texten

-die Präpositionen

-Partizipialkonstruktionen

-Passivkonstruktionen

II.Ordnen Sie bitte die folgenden Wörter so, dass sie sinnvolle Sätze ergeben

1.angenehm – ganz – ist – Europa – mit – Währung – der einzigen – zu bezahlen – es – in.

2.der Rat – fest – setzt – der europäischen Finanzminister – den Leitkurs – jeder

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Währung - und – die Zentralbanken.

3.über – die Staats – und Regierungschefs – in Maastricht – der EG-Mitgliedstaaten unterzeichneten – den Vertrag – die Europäische Union.

4.ist – wirtschaftlich – eine einheitliche – Währung – sinnvoll – und wünschenswert.

5.die vier – Freiheiten – den freien – bedeuten – Personenverkehr – Warenverkehr – den freien – den freien Dienstleistungsverkehr – den freien Kapitalverkehr.

6.zu – gehören – Konvergenzkriterien – Preisniveau – stabiles – gesunde – Konvergenz – Finanzen wirtschaftliche – stabile Wechselkurse.

7.Die – können sich – EU-Bürger – innerhalb – der Europäischen Union – ungehindert – bewegen.

III.Machen Sie aus den Stichwörtern zu den 3 Stufen einen Bericht:

1.Stufe: seit 1. Juli 1990; immer engere Abstimmung bei Wirtschaftsund

Währungspolitik.

2.Stufe: Bis Ende 1996 haben die EG-Länder Zeit, folgende Bedingungen zu erfüllen: Preisanstieg nicht mehr als 1,5% über dem Preisanstieg der drei stabilsten Länder; Haushaltsdefizit höchstens 3%; Staatsverschuldung unter 60% des Bruttosozialproduktes; Langfristiger Zinssatz höchstens 2% über jenem der drei preisstabilsten Länder; Währungsstabilität in den letzten zwei Jahren vor der Währungsunion.

3.Stufe: spätestens 1999 Errichtung einer europäischen Zentralbank. Unwiderruflich feste Wechselkurse; später gemeinsame Europawährung.

IV. Bereiten Sie den Bericht vor: Chronik der europäischen Einigung bis zum Jahr 1990. Gebrauchen Sie Präteritum. Gebrauchen Sie folgende Wörter und

Wendungen: im ersten Schritt, im nächsten Schritt, während, weiterhin,

nach vielen Verhandlungen, anschließend, danach, schließlich.

Chronik der Europäischen Einigung

1948 7.-11. Mai Haager Kongress: über 1 000 Delegierte aus rund 20 europäischen Ländern erörtern neue Formen der Zusammenarbeit in Europa. Sie sprechen sich für die

Einrichtung einer ‚Europäischen Versammlung’ aus.

1949 27./28. Januar Auf der Grundlage des Haager Kongresses wird der Europarat gegründet. Sein Sitz ist Straßburg. Im selben Jahr beginnt er mit den Arbeiten an der Europäischen Menschenrechtskonvention, die 1950 in Rom unterzeichnet wird und im September 1953 in Kraft tritt.

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Im Laufe der Zeit werden fast alle europäischen Länder Mitglied im Europarat.

1950 9. Mai In seiner Rede stellt der französische Außenminister Robert Schuman den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohleund Stahlproduktion Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine

Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen stehen sollte.

Seitdem kann dieses Datum als Geburtstag der Europäischen Union angesehen werden; der 9. Mai wird mittlerweile jedes Jahr als „Europatag" gefeiert.

1951 18. April In Paris unterzeichnen sechs Länder - Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er tritt am 23. Juli 1952 für einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.

1955 1./2. Juni Auf der Konferenz von Messina beschließen die Außenminister der sechs Länder, den Europäischen Einigungsprozess auf die Wirtschaft als Ganzes auszuweiten.

1957 25. März In Rom unterzeichnen die sechs Länder die Verträge zur Gründung der

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Sie treten am 1. Januar 1958 in Kraft.

1960 4. Januar Auf Initiative des Vereinigten Königreichs wird in Stockholm das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zwischen einer Reihe europäischer Länder abgeschlossen, die nicht zur EWG gehören.

1962 30. Juli Eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird eingeführt.

1963 14. Januar Auf einer Pressekonferenz erklärt General de Gaulle, Frankreich werde Veto gegen den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen

Gemeinschaften einlegen.

20. Juli In Jaunde wird ein Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und 18 afrikanischen Ländern unterzeichnet.

1965 8. April Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven der drei Gemeinschaften und zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Juli 1967 in Kraft.

1968 1. Juli 18 Monate früher als geplant werden die Binnenzölle für gewerbliche

Erzeugnisse abgeschafft; der Gemeinsame Zolltarif wird eingeführt.

1970 22. April In Luxemburg wird der ‚Vertrag zur schrittweisen Finanzierung der

Europäischen Gemeinschaften durch Eigenmittel’ unterzeichnet; außerdem wird die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments beschlossen.

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